


Gebührenanpassung zum 01. Januar 2011
Seit dem Jahr 2002 beträgt die Gebühr für eine Nutzung des Zentralen Omnibusbahnhofes am Funkturm (ZOB) 12,00 EUR inkl. MwSt. Trotz gestiegener Kosten für den Betrieb des ZOB hat die Internationale Omnibusbahnhof Betreibergesellschaft (lOB) mbH in den letzten Jahren auf eine Anhebung der Nutzungsgebühren verzichtet. Auch die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 16 % auf 19 % zum 01. 01. 2007 hat die lOB mbH nicht an die Omnibusunternehmen weitergegeben.
Leider können wir die steigenden Kosten nun nicht mehr in vollem Umfang kompensieren. Um den bisherigen Service für die Omnibusunternehmen beizubehalten und weiterhin einen sicheren Betrieb auf dem ZOB zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, die Nutzungsgebühr für den ZOB Berlin anzupassen.
Für diese Maßnahme bitten wir um Verständnis.
Ebenfalls zum 01.01.2011 haben wir die Benutzungsordnung für den ZOB Berlin aktualisiert.
Die Details entnehmen Sie bitte den untenstehenden Dokumenten!
Gebührenordnung (gültig ab 01. Januar 2011)
Benutzungsordnung (gültig ab 01. Januar 2011)